eine Website sollte für möglichst viele Menschen zugänglich und uneingeschränkt nutzbar sein – unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote öffentlicher Stellen. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen Websites und digitale Anwendungen möglichst uneingeschränkt nutzen können.
Seit dem 28. Juni 2025 gelten mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für bestimmte privatwirtschaftliche Dienstleistungen verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dazu gehören insbesondere Online-Shops. Für bestimmte Kleinstunternehmen gelten Ausnahmen.
Auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben wird digitale Barrierefreiheit zunehmend wichtiger. Eine barrierearme Gestaltung ermöglicht beispielsweise Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen einen besseren Zugang zu Websites. Dabei müssen Sie selbstverständlich keine Abstriche beim Design machen.
Wenn Sie Ihre Website oder Ihren Onlineshop barrierefrei bzw. barrierearm gestalten möchten, berate ich Sie gerne und unterstütze Sie bei der technischen Umsetzung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.